Annullationen
Entsteht dem Hotelier ein Schaden, weil der Gast seinen Verpflichtungen nicht nachkommt (zu späte Annullation, No-show, verspätete Anreise oder vorzeitige Abreise) hat der Gast aufgrund allgemeiner Vertragsregeln (OR 97ff) sowie den Regeln des Mietrechts bei vorzeitiger Rückgabe der Sache (OR 264) dafür aufzukommen. Der Schaden wird folgendermassen verrechnet:
bis 30 Tage vor der Anreise: | kostenlos | bis 15 Tage vor der Anreise: | 50% des Arrangements | 14 bis 8 Tage vor der Anreise: | 75% des Arrangements | Annullationen weniger als 8 Tage: | 100% des Arrangements | verspätete Anreise & vorzeitige Abreise: | 100% des Arrangements |
Arrangements welche mindestens zum gleichen Preis weiterverkauft werden können, werden nicht in Rechnung gestellt.
Für externe Leistungen, welche wir für unsere Gäste organisieren, müssen wir 100% Schadenersatz verrechnen. (z.B. Humorfestivaltickets)

Nichtraucher - Hotel
Seit dem 1. März 2008 gilt im Kanton Graubünden ein allgemeines Rauchverbot in den öffentlichen Räumen. Dies hat zur Folge, dass das BelArosa als Nichtraucherhotel geführt wird. Es ist daher untersagt, in den Zimmern sowie in den übrigen Räumen des Hotels zu rauchen.
Vor dem Hoteleingang sowie auf den Balkonen der Gästezimmer stehen Aschenbecher für die Rauchpausen bereit. 
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